Jannik Hanf Fotografie & Videografie | Social Media Content Bruchstraße 73, 45525 Hattingen | info@jannik-hanf-de | www.jannik-hanf.de Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen
Jannik Hanf, Bruchstraße 73, 45525 Hattingen, info@jannik-hanf.de
(nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Fotografie, Videografie und Social-Media-Content-Produktion geschlossen werden. (2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart. (3) Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB). Soweit nachfolgend zwischen Verbrauchern und Unternehmern differenziert wird, ist dies ausdrücklich angegeben. (4) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss und Bestellprozess
(1) Die Präsentation von Leistungen in Angeboten, Preislisten oder auf der Website des Auftragnehmers stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. (2) Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten: 1. Kennenlerngespräch (Quali Call): Der Auftragnehmer und der potenzielle Kunde führen ein erstes Gespräch zur Klärung der Anforderungen, Ziele und grundsätzlichen Eignung. 2. Verkaufsgespräch (Sales Call): Im Rahmen eines weiteren Gesprächs werden die konkreten Leistungen, der Umfang und die Konditionen besprochen. Im Anschluss übersendet der Auftragnehmer dem Kunden ein individuelles schriftliches Angebot per E-Mail. 3. Angebotsannahme: Der Kunde nimmt das Angebot verbindlich an, indem er auf die Angebots-E-Mail antwortet und ausdrücklich formuliert, dass er das Angebot akzeptiert (z. B. durch den Satz: "Ich akzeptiere das Angebot."). Eine konkludente oder mündliche Annahme ist nicht ausreichend. 4. Vertragsbestätigung: Mit Zugang der Angebotsannahme beim Auftragnehmer kommt der Vertrag verbindlich zustande. Der Auftragnehmer bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail. (3) Der Auftragnehmer ist an das Angebot für 14 Tage nach Versanddatum gebunden, sofern im Angebot kein anderes Datum angegeben ist. (4) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Nicht im Angebot enthaltene Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand. (2) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen: – Fotoproduktionen (z. B. Corporate, Produkt, People, Employer Branding) – Videoproduktionen (z. B. Imagefilme, Social-Media-Reels, Recruiting-Videos) – Content-Konzeption und -Erstellung für Social-Media-Plattformen – Beratung zum Aufbau und zur Skalierung von Social-Media-Auftritten (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte (z. B. Assistenten, Cutter, Sprecher) zur Leistungserbringung einzusetzen. Hierdurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten, sofern dies nicht gesondert vereinbart wird. (4) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Können. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Reichweitensteigerung, Neukundengewinnung) wird nicht geschuldet und ist nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 4 Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist. Hinweis: Bis zum Erreichen der Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet. (2) Die Vergütung ist wie folgt fällig: – Hinweis: Erfolgt keine Zahlung der Anzahlung innerhalb der genannten Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin/den Produktionsslot anderweitig zu vergeben. – (3) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das im Angebot oder in der Rechnung angegebene Konto. (4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Mahnpauschale in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen. (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
§ 5 Korrekturschleifen und Änderungen
(1) Im Preis des Angebots sind zwei (2) Korrekturschleifen pro Content enthalten (z.B Ein vereinbartets Reel – zwei (2) Korrekturschleifen). Eine Korrekturschleife umfasst das gesammelte, schriftliche Feedback des Kunden zu einer vorgelegten Version, das der Auftragnehmer einarbeitet. (2) Korrekturen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Übermittlung der jeweiligen Version schriftlich (per E-Mail oder per vereinbarten Kommunikationsweg) an den Auftragnehmer übermittelt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Version als genehmigt. (3) Jede weitere Korrekturschleife über die zwei enthaltenen hinaus wird gesondert vergütet. Der Stundensatz beträgt [50,00 EUR] pro Stunde, mindestens jedoch [20,00 EUR] je zusätzlicher Korrekturschleife. Der Auftragnehmer weist den Kunden vor Beginn auf die Kostenpflichtigkeit hin. (4) Als Korrektur gilt ausschließlich die Anpassung an bestehende, im Angebot beschriebene Leistungen. Inhaltliche Erweiterungen, konzeptionelle Änderungen oder neue Anforderungen gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert angeboten und vergütet.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, an der Leistungserbringung aktiv mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde: – alle erforderlichen Informationen, Materialien (z. B. Logos, Markenrichtlinien, Briefings) und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen; – vereinbarte Drehtage und Gesprächstermine einzuhalten und abzusagen mit einer Frist von mindestens 48 Stunden; – notwendige Genehmigungen für Drehorte und die Mitwirkung beteiligter Personen eigenverantwortlich einzuholen; – Feedback und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen zu erteilen. (2) Verzögerungen, die aus der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Etwaige Mehraufwände, die dem Auftragnehmer durch Verzögerungen seitens des Kunden entstehen, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. (3) Ein kurzfristig abgesagter Drehtag (weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) kann mit einer Ausfallpauschale von [50 % des vereinbarten Tagespreises] in Rechnung gestellt werden, sofern dem Auftragnehmer kein Ersatzauftrag möglich ist.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen des Auftrags entstehenden Fotos, Videos, Grafiken und sonstigen Werke (nachfolgend "Werke") sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. (2) Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Kunden das im Angebot beschriebene Nutzungsrecht an den Werken ein. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt: – einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht; – zeitlich und räumlich unbegrenzt; – für die im Angebot genannten Zwecke (z. B. Social Media, Website, interne Kommunikation). (3) Jede Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus (z. B. Printmedien, TV, Lizenzierung an Dritte, Weitergabe, Veräußerung von Nutzungsrechten) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und wird gesondert vergütet. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu verwenden (z. B. Portfolio, Social Media, Website), sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird. Ein etwaiger Widerspruch ist im Angebot oder spätestens vor Abnahme schriftlich mitzuteilen. (5) Die Bearbeitung oder Veränderung der Werke durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Die Entfernung von Wasserzeichen, Metadaten oder Urheberrechtshinweisen ist untersagt. (6) Bei unberechtigter Nutzung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der üblicherweise für eine solche Nutzung zu vereinbarenden Lizenzgebühr zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Abnahme und Fertigstellung
(1) Nach Abschluss der Leistungen (inkl. der vereinbarten Korrekturschleifen) stellt der Auftragnehmer dem Kunden die finalen Dateien bereit. (2) Der Kunde hat die Leistungen innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und konkret zu benennen. Verstreicht diese Frist ohne Rückmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen. (3) Die Restzahlung (50 %) ist unabhängig von der förmlichen Abnahme innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung der finalen Dateien fällig (vgl. § 4).
§ 9 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Einwilligungen
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle abgebildeten Personen (Mitarbeiter, Kunden, Darsteller) ihre Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung der Bilder/Videos gemäß § 22 KUG und der DSGVO erteilt haben. Der Auftragnehmer kann entsprechende Einwilligungserklärungen als Vorlage bereitstellen. (2) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder unzureichenden Einwilligung abgebildeter Personen resultieren. (3) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß der gesondert abrufbaren Datenschutzerklärung unter [Website/Datenschutz].
§ 10 Widerrufsrecht
Hinweis für Verbraucher (B2C): Verbraucher haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312g, 355 BGB. Erlöschen des Widerrufsrechts durch ausdrückliche Zustimmung: Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert. Mit der Angebotsannahme (§ 2 Abs. 2 Nr. 3) erklärt der Kunde zugleich ausdrücklich Folgendes: "Ich stimme ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich mein Widerrufsrecht verliere, sobald der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat." Da der Auftragnehmer mit Eingang der Anzahlung und schriftlicher Zustimmung unverzüglich mit der Projektarbeit beginnt, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung. Bei nur teilweise erbrachter Leistung zum Zeitpunkt des Widerrufs hat der Verbraucher den Wert der bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten (§ 357 Abs. 8 BGB). Für Unternehmer (B2B): Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ein Rücktrittsrecht besteht nur nach den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen dieser AGB.
§ 11 Kündigung und Rücktritt
(1) Eine Kündigung oder ein Rücktritt des Kunden nach Vertragsschluss ist nur schriftlich möglich. (2) Bei Kündigung durch den Kunden nach Vertragsschluss, aber vor Beginn der Leistungserbringung, ist die Anzahlung (50 %) als Ausfallentschädigung einzubehalten. (3) Bei Kündigung nach Beginn der Leistungserbringung werden die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen nach Aufwand abgerechnet. Bereits entstandene Kosten (z. B. für Reisen, Equipment, Subdienstleister) werden vollständig in Rechnung gestellt. Übersteigt der Wert der erbrachten Leistungen die geleistete Anzahlung, ist der Differenzbetrag sofort fällig. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist oder die Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung wiederholt verletzt.
§ 12 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. (2) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den im Vertrag typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). (3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebenen Geschäftserfolg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (4) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Dateien/Aufnahmen infolge technischer Defekte oder höherer Gewalt. Es wird empfohlen, eigene Sicherungskopien zu erstellen. (5) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit von Inhalten, die der Kunde dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, haftet ausschließlich der Kunde. (6) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, interne Strategien, Kundendaten) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. (2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. (3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat, sowie Informationen, zur deren Offenlegung eine Partei gesetzlich verpflichtet ist.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache: Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. (2) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (3) Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Wohnsitz- bzw. Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. (4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (5) Textform: E-Mail gilt als ausreichende Schriftform im Sinne dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. (6) Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hattingen, im Mai 2026